Wechsel der Bewertungsmethode eines Dienstwagens


veröffentlicht am 01.11.2021

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat sich zur Bewertung des geldwerten Vorteils bei der Überlassung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zu einem möglichen Wechsel der Bewertungsmethode im Laufe des Jahres und nach Abschluss des Jahres geäußert.

Hintergrund: Die Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens für private Fahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führt zu einem geldwerten Vorteil. Ohne Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist die Nutzungsmöglichkeit für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich mit 0,03 % des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte monatlich anzusetzen. Alternativ kann eine Einzelbewertung der tatsächlichen durchgeführten Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises vorgenommen werden. Die Einzelbewertung ist u. a. dann möglich, wenn der Dienstwagen für maximal 180 Fahrten pro Jahr zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird.

Wesentlicher Inhalt des Schreibens:

Hinweis: Die rückwirkende Einzelbewertung kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einzelnen Monaten oder über einen längeren Zeitraum z. B. wegen der Corona-Krise nicht genutzt hat.


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