Verlängerung der Regelungen für Stundung und Vollstreckungsschutz


veröffentlicht am 08.05.2021

Die Finanzverwaltung hat die bisherigen besonderen Stundungsregelungen und den Vollstreckungsschutz für von der Corona-Krise Betroffene erneut verlängert.

Hintergrund: Das BMF hatte wegen der Corona-Krise in der Vergangenheit bereits u. a. Erleichterungen in Bezug auf Stundungen und Vollstreckungsaufschub gewährt. Diese Erleichterungen wurden zuletzt bis zum 30.6.2021 verlängert (s. hierzu unsere Mandanten-Information 2/2021).

Aktuelles Schreiben des BMF:


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