E-Dienstwagen und Jobtickets steuerfrei


veröffentlicht am 20.01.2019

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (sog. Jahressteuergesetz 2018) zugestimmt. Das Gesetz enthält unterschiedliche Regelungen zu den wichtigsten Steuerarten. Während des Gesetzgebungsverfahrens ist es zu mehreren Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gekommen.

Die wichtigsten Neuregelungen:

Hinweis: Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Änderungen, die die Umsatzsteuer betreffen (Handel auf elektronischen Marktplätzen sowie neue Regelungen für Gutscheine). Hierüber haben wir bereits in der letzten Ausgabe dieser Mandanten-Information berichtet. Nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt können sämtliche Regelungen nun in Kraft treten.


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