Bundesregierung beschließt weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags


veröffentlicht am 02.11.2019

Die Bundesregierung hat am 21.8.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Damit soll von 2021 an der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der bisherigen Zahler wegfallen. Für weitere 6,5 % soll der Zuschlag zumindest in Teilen wegfallen.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:

Hinweis: Auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (also insbesondere GmbHs und AGs) soll der Solidaritätszuschlag unverändert erhoben werden.

Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.


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