Neues zum häuslichen Arbeitszimmer


veröffentlicht am 08.01.2018

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers Stellung genommen.

Hintergrund: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar: Ein Abzug ist bis zur Höhe von 1.250 € möglich, wenn für die berufliche/betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Kosten sind sogar in voller Höhe abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen/betrieblichen Tätigkeit darstellt. In allen anderen Fällen ist ein Abzug nicht möglich.

Inhalt des BMF-Schreibens: In dem aktuellen Schreiben wird die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) berücksichtigt. Dies betrifft u. a. folgende Punkte:

Hinweis: Das BMF-Schreiben gilt für alle noch offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Das Schreiben ist zwar nur für die Finanzämter verbindlich und nicht für die Gerichte. Da die Änderungen im neuen Schreiben aber im Wesentlichen auf der neuen BFH-Rechtsprechung beruhen, werden diese Änderungen voraussichtlich auch von den Finanzgerichten und erst recht vom BFH beachtet werden.


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