Geplante Gesetzesänderungen 2018 / 2019


veröffentlicht am 11.11.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der insbesondere Neuregelungen zur Körperschaftsteuer und zur Umsatzsteuer enthält und grundsätzlich ab 2019 gelten soll. Die Änderungen betreffen hinsichtlich der Körperschaftsteuer den Verlustuntergang bei einer Anteilsübertragung. Bei der Umsatzsteuer sollen die Ausgabe von Gutscheinen sowie die Überprüfung von Umsätzen auf Internetplattformen geregelt werden.

1. Körperschaftsteuer

Der Gesetzgeber will die Regelung, die seit dem 1.1.2008 bei Anteilsübertragungen an einer Kapitalgesellschaft zu einem anteiligen Untergang der Verlustvorträge führt, wenn mehr als 25 % bis 50 % der Anteile übertragen werden, rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2015 ersatzlos aufheben. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die bisherige Regelung für den Zeitraum bis zum 31.12.2015 für verfassungswidrig erklärt hat.

Hinweis: Für Zeiträume ab dem 1.1.2016 bleibt es hingegen bei Anteilsübertragungen von mehr als 25 % bis zu 50 % beim anteiligen Verlustuntergang. Außerdem kommt es auch weiterhin zu einem vollständigen Verlustuntergang, wenn mehr als 50 % der Anteile übertragen werden. Allerdings bestehen bezüglich beider Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, zumal hinsichtlich der Regelung zum vollständigen Verlustuntergang bereits ein Verfahren beim BVerfG anhängig ist. Entsprechende Bescheide sollten daher durch Einspruch offengehalten werden.

2. Umsatzsteuer

Hinweis: Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Es soll Ende des Jahres verabschiedet werden.


» zurück zu den aktuellen Steuerinformationen.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Diese Informationen ersetzen keine Beratung. Gerne vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

 

Mehr Informationen finden Sie in unserem Archiv, in unserem Bereich mit häufig gestellten Fragen - FAQ (Frequently Asked Questions), in unserem Blog zu aktuellen Steuerthemen oder abonnieren Sie unseren RSS News-Feed. Besuchen Sie uns auch auf Facebook oder folgen Sie uns auf Twitter.