Abgabesatz Künstlersozialversicherung


veröffentlicht am 11.11.2018

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 % betragen. Die entsprechende Verordnung wurde Ende August bekanntgegeben.

Hintergrund: Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %).


» zurück zu den aktuellen Steuerinformationen.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Diese Informationen ersetzen keine Beratung. Gerne vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

 

Mehr Informationen finden Sie in unserem Archiv, in unserem Bereich mit häufig gestellten Fragen - FAQ (Frequently Asked Questions), in unserem Blog zu aktuellen Steuerthemen oder abonnieren Sie unseren RSS News-Feed. Besuchen Sie uns auch auf Facebook oder folgen Sie uns auf Twitter.