FAQ > Entgeltersatzleistungen in der Steuererklärung

Müssen Entgeltersatzleistungen in der Steuererklärung angegeben werden?


Unter Entgeltersatzleistungen (früher Lohnersatzleistungen) versteht man Ausgleichszahlungen, die von einem Träger der Sozialversicherung zum Ausgleich ausgefallenen Einkommens bezahlt wird. In der Regel handelt es sich um Arbeitsentgelte, die aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit ausgefallen sind.

Die meisten Entgeltersatzleistungen müssen in der Einkommensteuererklärung im Mantelbogen angegeben werden.

Hierzu gehören z.B. folgende Leistungen:

Obwohl diese Entgeltersatzleistungen an sich nicht steuerpflichtig sind, so werden diese zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes, der auf das restlichen Einkommen angewandt wird, herangezogen. Diese Lohnersatzleistungen unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt.



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